FinanzAkzente

günstig finanzieren - gut versichern
Menü

Lexikon - Behinderungsgrad

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Behinderungsgrad

Der Behinderungsgrad kommt aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht.

Festgestellt wird der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt. Ein ärztlicher Gutachter macht sich ein Bild über die Art und Schwere der vorliegenden Behinderung und legt den Grad der Behinderung und die Merkzeichen fest:

  • Der Grad der Behinderung wird als gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 Prozent angegeben.



siehe:Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen

© Versicherungsbote.de

Kontakt
FinanzAkzente
Hermann-Löns-Weg 50
23562 Lübeck
mehr...
not visible