- Sie sollten jeden Versicherungsfall unverzüglich (spätestens innerhalb
einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen.
- Außerdem sind Sie
verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu
unternehmen.
- Bei der Schilderung des Schadensherganges müssen Sie den
Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß unterrichten.
Beachten Sie, dass Sie gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von
Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ohne Rücksprache
mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch erheben
müssen.
Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess
kommt, ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu
überlassen.